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   BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54   

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https://dejure.org/1956,12
BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54 (https://dejure.org/1956,12)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1956 - I C 93.54 (https://dejure.org/1956,12)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1956 - I C 93.54 (https://dejure.org/1956,12)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 14; Wohnsiedlungsgesetz §§ 4, 6

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 351
  • NJW 1957, 557
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Demzufolge beantwortet sich die Frage, ob eine Anlage im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet wurde, nach dem Zeitpunkt ihrer - wesentlichen - Fertigstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.1956 - I C 93.54 - BVerwGE 3, 351 und vom 22.01.1971 - IV C 62.66 - NJW 1971, 1624, juris Rn. 23 m.w.N; Schlotterbeck in Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 6. Auflage, § 65 Rn. 6), wie auch der Wortlaut der Norm ("wurde") verdeutlicht.
  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

    Eine Baugenehmigung konnte daher nicht aus Gründen abgelehnt werden, die Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren waren (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - 1 C 93.54 - BVerwGE 3, 351 ), vielmehr entfaltet die Wohnsiedlungsgenehmigung Bindungswirkung hinsichtlich der von ihr geprüften baurechtlichen Ansprüche (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 4 B 10.13 - BRS 81 Nr. 154 Rn. 6).

    Soweit der 1. Senat in einem Urteil vom 28. Juni 1956 - 1 C 93.54 - (BVerwGE 3, 351 ) die bindende Wirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung bereits dann verneint hat, wenn diese unter Verletzung des objektiven Rechts erteilt wurde, hält der - nunmehr ausschließlich zuständige - erkennende Senat hieran im Hinblick auf die Wirksamkeit einer solchen, der Bestandskraft fähigen Genehmigung nicht fest.

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

    Allerdings vermag der erkennende Senat der Revision der Beklagten nicht zu folgen, soweit diese sich gegen die ständige, mit dem Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - (BVerwGE 3, 351) begonnene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wendet.

    Die Rechtsordnung sucht diesen Gefahren dadurch zu begegnen, daß sie entweder die Rechtswirkung einer neuen Planung zeitlich vorverlegt (vgl. z.B. § 3 Abs. 2 der Bremischen Staffelbauordnung und dazu BVerwGE 3, 28 [28/30]) und damit einem in diesem Zeitraum errichteten Bau die materielle Rechtmäßigkeit versagt (vgl. BVerwGE 3, 351 [352]) oder aber - so das geltende Recht des § 15 BBauG - der zuständigen Behörde die Möglichkeit gibt, Baugesuche für eine bestimmte Zeit zurückzustellen, obwohl das beantragte Bauvorhaben mit dem derzeit noch gültigen Planungsrecht vereinbar ist und daher "an sich" noch genehmigt werden müßte.

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